1. Ich bin Eigentümerin eines Hauses und musste dem Mieter infolge Zahlungsverzug kündigen.
Es könnte eine schwierige Abnahme werden. Wie soll ich vorgehen?
Bei einer Kündigung gilt es einige Fristen und Formvorschriften zwingend einzuhalten, damit sie rechtlich gültig ist. Denn ansonsten sind schnell wieder 2 oder 3 Monatsmieten verwirkt. Auch eine Abnahme kann sich unter diesen Umständen schwierig gestalten oder vom Mieter nicht eingehalten werden. Gerade weil es sehr viel zu beachten gilt, empfehlen wir, den Sachverhalt mit einer Fachperson vorgängig zu prüfen oder allenfalls die Abnahme durch eine Fachperson durchführen zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns mittels Formular «<link>Abnahmetermin Mietobjekt» oder Telefon.