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1. Ich bin neu Stockwerkeigentümer einer Wohnung in der Schweiz. Den Wohnsitz habe ich in

Deutschland. Welche Adresse muss ich angeben?

Von Vorteil ist, wenn Sie über eine Korrespondenzadresse in der Schweiz verfügen. Wichtig ist dabei, dass Sie regelmässig dort sind oder Ihnen die Post regelmässig weitergeleitet wird. Ist dies nicht der Fall, geben Sie uns bitte die aktuelle Wohnadresse mittels Formular «<link>Änderung Mieter-/Eigentümerdaten» bekannt.

2. Wir haben geheiratet. Müssen wir dies dem Vermieter bzw. Ihnen melden?

Ja, denn bei einer Mietzinsanpassung o.ä. sind zwingend beide Ehepartner anzuschreiben. Geben Sie uns bitte mittels Formular «<link>Änderung Mieter-/Eigentümerdaten» Ihre neuen Daten bekannt. Teilen Sie uns ebenfalls mit, wie die neue Beschriftung Briefkasten und Hausglocke lauten soll.

VIO TREUHAND AG
Immobilien Dienstleistungen

Mühlenstrasse 2a, 8753 Mollis
Buechen 1972, 9107 Urnäsch

Phone +41 55 622 33 88

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