1. Ich bin neu Stockwerkeigentümer einer Wohnung in der Schweiz. Den Wohnsitz habe ich in
Deutschland. Welche Adresse muss ich angeben?
Von Vorteil ist, wenn Sie über eine Korrespondenzadresse in der Schweiz verfügen. Wichtig ist dabei, dass Sie regelmässig dort sind oder Ihnen die Post regelmässig weitergeleitet wird. Ist dies nicht der Fall, geben Sie uns bitte die aktuelle Wohnadresse mittels Formular «<link>Änderung Mieter-/Eigentümerdaten» bekannt.