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1. Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution richtet sich nach dem Bruttomietzins und ist i. d. R. der dreifache Bruttomietzins. Sie wird vor Mietantritt auf ein separates Mietersparkautionskonto einbezahlt. Ausbezahlt wird die Kaution erst durch Unterschrift des Mieters und Vermieters bzw. dessen Vertretung.

2. Wie muss ich bei der Kündigung der Wohnung vorgehen?

Überprüfen Sie die Kündigungsfrist und -termine in Ihrem Mietvertrag. Kündigen Sie die Wohnung erst, wenn Sie über einen gültigen Vertrag für die neue Wohnung verfügen. Die Kündigung hat eingeschrieben am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter bzw. dessen Vertretung einzutreffen. Alle weiteren Informationen finden Sie in den Checklisten «<link file:21>Umzug» und «<link file:22>Wohnungsabgabe».

3. Sind Contractingkosten vollumfänglich auf den Mieter überwälzbar?

Ja, Contractingkosten dürfen vollumfänglich auf den Mieter überwälzt werden. Siehe hierzu weiterführende Erläuterungen auf: <link https: www.mieterverband.ch>www.mieterverband.ch.

4. Was tun bei Ruhestörung anderer Bewohner?

Ihr Nachbar feiert eine Party, hört laute Musik, macht selbst laut Musik usw. bis weit über Mitternacht? Nicht selten ein Thema, das unter den Bewohner zu heftigen Streitigkeiten führt. Wie gehen Sie als Betroffener sinnvoll vor? Fragen Sie sich erst, wie häufig ist es? Bei einem einmaligen Vorkommen braucht es meist keine Reaktion. Bei mehrfachem Vorkommen: Reden Sie als Erstes freundlich mit Ihrem verursachenden Nachbar und weisen Sie ihn auf die Einhaltung der Hausordnung hin. Wenn Sie damit keine Besserung erreichen, kontaktieren Sie uns (<link>Formular oder Telefon).

Beachten Sie Ihrerseits, dass Sie sich an die Hausordnung halten und informieren Sie Ihre Nachbarn vorzeitig, wenn Sie einen Anlass in Ihrer Wohnung durchführen und dieser etwas lauter und später werden kann. Meist ist das gegenseitige Verständnis für seltene Feste absolut vorhanden.

5. Wie muss ich allgemein bei einem Verstoss gegen die Hausordnung vorgehen?

Liegt ein Verstoss gegen die Hausordnung vor, ist an erster Stelle zu prüfen, wie schwer ist der Verstoss. Bei kleineren Fällen wie Waschküche nicht sauber hinterlassen, Schuhe oder Kehricht im Treppenhaus stehen lassen usw. sollte der Verursacher, sofern bekannt, freundlich aber direkt darauf hingewiesen werden. Eine Meldung an die Hauswartung macht bei mehrmaligen oder schwerwiegenden Vorkommen ebenfalls Sinn. Hilft alles nichts, dann kontaktieren Sie uns (<link>Formular oder Telefon).

VIO TREUHAND AG
Immobilien Dienstleistungen

Mühlenstrasse 2a, 8753 Mollis
Buechen 1972, 9107 Urnäsch

Phone +41 55 622 33 88

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